Nebenkostenabrechnung vom Vermieter verstehen
Der Vermieter rechnet die Betriebs-/Nebenkosten ab – mit Nachzahlung oder Guthaben.
Was bedeutet das?
Die Abrechnung zeigt die tatsächlichen Betriebskosten gegenüber deinen Vorauszahlungen. Sie muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Du hast das Recht, Belege einzusehen und kannst der Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang widersprechen.
Typische Frist
Einwände bis 12 Monate nach Zugang
Was du tun kannst
- Abrechnungszeitraum und Verteilerschlüssel prüfen
- Vorauszahlungen mit eigenen Zahlungen abgleichen
- Belegeinsicht verlangen, falls unklar
- Nachzahlung erst nach Prüfung leisten
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